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Bundesweite Solarpflicht: Das sollten Sie darüber wissen

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms hat Deutschland beschlossen, den Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent zu senken. Dabei helfen soll die vermehrte Gewinnung umweltfreundlichen Stroms aus regenerativen Quellen. Da hierbei die Nutzung der Sonnenenergie eine zentrale Rolle spielt, ist eine bundesweite Solarpflicht für Neubauten anberaumt. Was genau es damit auf sich hat und für wen diese gelten würde, erfahren Sie hier.

Was ist mit Solarpflicht gemeint?

Der Begriff Solarpflicht steht für die gesetzliche Vorgabe zum Einbau von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf Neu- und Bestandsgebäuden. Der Gesetzgeber möchte mit dieser Pflicht den Ausbau der regenerativen Energien beschleunigen, um die vom Klimaschutzprogramm vorgegebenen Klimaziele erreichen zu können.

Wie eine bundesweite Solarpflicht einmal aussehen soll und wann diese eingeführt wird, steht noch nicht fest. Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP enthält hierzu einen Passus, laut dem alle geeigneten Dachflächen künftig zur Gewinnung von Solarenergie genutzt werden sollen. Für gewerbliche Neubauten soll das verpflichtend sein, für private Neubauten die Regel. Bezüglich der Einbeziehung von Altbauten bestehen jedoch Unklarheiten.

Was gilt in den einzelnen Bundesländern?

In mehreren Bundesländern traten bereits eigene Gesetze für die solare Baupflicht in Kraft. In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Solarpflicht für neu errichtete Nicht-Wohngebäude sowie für überdachte Parkflächen mit über 35 Stellplätzen. Diese wird ab dem 1. Mai auf alle Neubauten (einschließlich privater Wohngebäude) ausgeweitet. Ab dem 1. Januar 2023 ist die Installation einer Photovoltaikanlage auch bei umfangreichen Dachsanierungen verpflichtend.

Als zweites Bundesland hat Nordrhein-Westfalen eine Photovoltaik-Pflicht eingeführt. Diese betrifft jedoch ausschließlich Parkflächen. Laut Landesbauordnung müssen seit dem 1. Januar 2022 alle Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen mit einer Überdachung und einer Photovoltaikanlage versehen werden. Davon ausgenommen sind zu Wohngebäuden gehörende Parkflächen.

In Hamburg, Niedersachsen und Berlin gelten ab 2023 Regelungen zur Solarpflicht. Bayern will die solare Baupflicht für Nicht-Wohngebäude ab Juni 2022 einführen. Für private Neubauten ist sie ab Januar 2023 vorgesehen, für Dachsanierungen ab 2025.

Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen haben ebenfalls entsprechend Entwürfe diskutiert. Bislang (Stand: Februar 2022) erbrachten die Sondierungen jedoch noch keine Gesetzesbeschlüsse.

Davon unabhängig gilt in einigen Städten und Gemeinden bereits länger eine Solarpflicht. Vorreiter war die nordhessische Stadt Vellmar, die schon im Jahr 2004 eine Pflicht für eine Solarwärmeanlage bzw. einer alternativen Anlagentechnik mit gleicher CO2-Reduzierung für Neubauten einführte. Im Jahr 2006 beschloss das baden-württembergische Waiblingen eine Solarpflicht für alle Neubauten, sofern dies wirtschaftlich ist. In den Jahren 2018 bis 2019 verkündeten Konstanz, Wiesbaden, Amberg und Pfaffenhofen eine Solarpflicht für Neubauten auf städtischem Grund.

Mit der bundesweiten einheitlichen Solarpflicht sollen die verschiedenen Regelungen vereinheitlicht und für die übrigen Bundesländer nachgezogen werden. Zunächst werden dabei nur die Neubauten berücksichtigt. Allerdings ist eine Ausweitung auf Dachsanierungen schon angedacht.

Wie sinnvoll ist eine bundesweite Solarpflicht?

Um die gesetzten Klimaziele erreichen zu können, muss sich der Ausbau der Solarenergie in Deutschland gegenüber dem heutigen Stand mindestens verdoppeln. Eine bundesweite Solarnutzungspflicht könnte dazu beitragen.

Die Bundesrepublik ist ein Sonnenland. In einigen Regionen scheint die Sonne mehr als 1.000 Stunden im Jahr. Selbst im nicht so sonnigen Jahr 2021 lieferten die in Betrieb befindlichen Photovoltaikanlagen 51 TWh umweltfreundlichen Strom [1], circa 9,1 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland.

An sonnigen Tagen decken die derzeit rund zwei Millionen PV-Anlagen mitunter über zwei Drittel des Stromverbrauchs. Es wäre jedoch weitaus mehr möglich. Alle Gebäudeflächen zusammengenommen, werden zurzeit deutschlandweit nur 2,5 Prozent des Potenzials für die Solarenergiegewinnung genutzt – trotz Förderung.

Vor diesem Hintergrund liegt der Gedanke nahe, eine bundesweite Solarpflicht einzuführen. Das gilt umso mehr, da Erfahrungsberichte aus den Vorreiterkommunen zeigen, dass eine solche Verpflichtung den Ausbau der Photovoltaik tatsächlich einen großen Schritt voranbringt.

[1] https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.pdf

Solar- Photovoltaikanlage Hallendach Kall