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Schneeräumung Hallendach

Sichere Schneeräumung auf Dachflächen

In der jüngeren Vergangenheit ist es durch Veränderungen der klimatischen Verhältnisse nicht selten zu besonders starken Schneefällen gekommen. Was Wintersportfreunde erfreuen mag, bringt in anderen Bereichen hohe Gefahren mit sich. Die Rede ist von übermäßigen Belastungen für Dachstühle und Dachkonstruktionen von gewerblichen und privaten Gebäuden.

An vielen Orten sind in den letzten Jahren Haus- und Hallendächer eingebrochen, weil sie für die massiven Schneelasten unterdimensioniert waren oder weil bei der Planung und Ausführung Fehler gemacht wurden. Trauriger Höhepunkt war im Jahr 2006 der Einsturz des Daches einer Eislaufhalle in Bad Reichenhall mit 15 Toten und 34 zum Teil schwer Verletzten. Gefahr droht jedoch nicht nur durch die Schneelasten selbst. Auch Schneeräumungsarbeiten bergen unter Umständen ein hohes Risiko, so dass es immer wieder zu Absturzunfällen kommt.

Nützliche Informationen und Handlungsanweisungen der DGUV

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zum Thema „Schneeräumung auf Dachflächen“ eine Broschüre erstellt, die alle relevanten Informationen zusammenfasst und auch die entsprechenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Regeln auflistet.

Grundtenor der Info-Broschüre ist, dass schwere Unfälle – seien es eingestürzte Dächer oder Abstürze von Schnee räumenden Arbeitskräften – nicht als Unglücksfälle betrachtet werden dürfen, sondern durch gezielte Maßnahmen in der Zukunft zu vermeiden sind. Dazu zählen fünf Schwerpunkte:

1. Eine klare Aufgabenstellung für alle verantwortlich Beteiligten.
2. Eine Auflistung von Beurteilungskriterien für notwendige Schneeräumungen.
3. Die Ermittlung aktueller Schneelasten auf Dächern.
4. Die Anlage von sicheren Verkehrswegen und Arbeitsplätzen für Schneeräumungen.
5. Die Erstellung und Anwendung von Schneeräumkonzepten.

Empfehlungen für Hallenbesitzer

Bei starken Schneefällen können schnell gefährliche Lasten auf Hallendächern entstehen. Die Gefahr wird noch erhöht, wenn beispielsweise nachträglich aufgebaute Photovoltaikanlagen für eine Verringerung der Belastungsreserven sorgen.

Auch ist eine mögliche Hilfestellung durch Feuerwehren, das technische Hilfswerk oder Dienstleistungsbetriebe nicht immer gewährleistet, weil diese wegen akuter Notsituationen nicht selten überlastet sind.

Da Hallenbesitzer aber eine schnelle Lösung benötigen, um dort weiter arbeiten zu können, entsteht ein immenser Zeitdruck. Häufig werden Mitarbeitende auf die Dächer geschickt, ohne dass eine ausreichende Sicherung der Zugangswege erfolgt und Risiken für Durch- und Abstürze geklärt sind.

Die Vorgehensweise muss deshalb sorgfältig geplant sein, etwa durch klar definierte Sicherheitsmaßnahmen und eine präzise Gefährdungsbeurteilung. Es ist die Aufgabe der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit, für den Schutz und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu sorgen. Drohende Schäden am Dach und an anderen Gebäudeteilen sind keine Rechtfertigung dafür, Personen ohne geeignete Sicherheitsvorkehrungen für eine Schneeräumung einzusetzen.

Ein „Schneemanagement“ ist gefordert

Die DGUV spricht sich in der Informationsbroschüre für ein aktives „Schneemanagement“ aus. Damit ist gemeint, dass die Betriebsleitung und die Sicherheitsverantwortlichen ein Konzept erarbeiten, in dem die Gefahren und Risiken systematisch erfasst und bewertet werden, die durch heftige Schneefälle entstehen können. Auf Grundlage dieses Konzepts kann dann eine sichere Schneeräumung organisiert werden.

Ähnlich wie in einer Gefährdungsbeurteilung sollten bei einem aktiven Schneemanagement alle möglichen Risikofaktoren erfasst werden. Dazu zählen unter anderem:

Dazu gehört, dass Hallenbesitzer rechtzeitig ermitteln, ob das Dach von Schnee befreit werden muss. Die Räumung selbst muss vor einem eventuellen Notstand erfolgen. Empfohlen wird die Beauftragung einer fachkundigen Person, die einen Grenzwert für die Belastung bzw. die Statik der Halle und des Hallendaches bestimmen kann. Die Schneeräumung ist nur zulässig, wenn der Grenzwert noch nicht erreicht wurde.

  • Zugangswege sowie Auf- und Abstiege
  • Absturzgefahren vom Dach nach außen
  • Einsturzgefahren nach innen wegen nicht trittsicheren Dachpartien, die unter dem Schnee häufig nicht erkannt werden können (Lichtbänder, Oberlichter etc.)
  • Rutschgefahr durch vereiste Flächen
  • Stolpergefahr durch Anschlagpunkte oder Blitzschutzvorrichtungen
  • Stromschlaggefahr durch beschädigte PV-Anlagen oder Anschlussleitungen
  • Gefahren für Personen und Verkehrswege am Boden, wo die Schneemassen abgeworfen werden
  • Gesundheitliche Risiken für Mitarbeitende durch Kälte, Schneefall, Wind etc.

Die Informationsbroschüre der DGUV liefert darüber hinaus auch nützliche Tipps für die Vorsorge, für sichere Verkehrswege und Arbeitsplätze sowie Erläuterungen für die Ermittlung und Bewertung von Schneelasten. Und nicht zuletzt weist sie auf die enormen Haftungsrisiken für Hallenbesitzer hin, die durch ein mangelhaftes Schneemanagement und daraus resultierenden Unfällen entstehen können.

Schnee auf Hallendach