BLITZSCHUTZ IM HALLENBAU
Benötigt Ihre neue X-Wood®-Halle Blitzschutz oder nicht?
Um das herauszufinden, ist ein Blick auf die Details nötig – zum Beispiel Standort und Verwendungszweck der Halle.
In diesem Blogbeitrag finden Sie einen Ratgeber über die wesentlichen Entscheidungskriterien, welche auch Sie beim Blitzschutz im Hallenbau beachten sollten:
Was gehört zum Blitzschutz?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen äußeren und inneren Blitzschutzeinrichtungen. Dazu gehören Blitzableiter und Erdungssysteme (außen) und Überspannungsschutzeinrichtungen (innen), die elektrische Leitungen und Geräte vor den Folgen eines Blitzeinschlages bewahren sollen.
Holz im Hallenbau – ein Material mit vielen Vorzügen
Holz gehört wohl zu den ältesten verwendeten Baumaterialien. Gerade erfreut es sich wieder großer Beliebtheit. Das hat verschiedene Gründe. Zum einen ist Holz ein nachwachsender und deshalb ökologischer Baustoff, der eine geringere CO2-Belastung für die Umwelt bedeutet als andere Baumaterialien wie zum Beispiel Beton. Außerdem bietet Holz eine einzigartige Optik und kann in den unterschiedlichsten Bauweisen wie zum Beispiel dem Holzrahmenbau oder als Massivholzbau zum Einsatz kommen. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich Holz nicht so schnell aufheizt wie andere Materialien. Holz ist überdies langlebig, einfach zu verarbeiten und vielfach auch kostengünstiger als andere Baumaterialien – und auch in punkto Wärmedämmung ist es vielen anderen Materialien überlegen, sodass weniger Heizenergie benötigt wird. In Hanglagen ist Holz wegen seines geringeren Gewichts von Vorteil.
Wie groß ist die Gefahr eines Blitzeinschlages bei Holzhallen?
Grundsätzlich kann jedes Gebäude – unabhängig vom Baumaterial – von einem Blitzeinschlag betroffen sein. Je nach Gebäudetyp, Bauweise, Lage und Standort ergeben sich jedoch sehr unterschiedliche Risiken für ein Bauwerk. Das Blitzrisiko sinkt, wenn ein Bauwerk zum Beispiel in unmittelbarer Nähe blitzgeschützter Gebäude steht, denn hier findet ein Blitzeinschlag mit hoher Wahrscheinlichkeit eher zum Blitzableiter des geschützten Hauses als zum ungeschützten Nachbargebäude. Um das Blitzrisiko für ein bestimmtes Gebäude richtig einzuschätzen, gibt es internationale Normen wie die IEC 62305-2:2010. Dabei spielt nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlages eine Rolle, sondern auch die Nutzung des Bauwerkes. Je nach Verwendungszweck der Halle (Industriehalle, Fertigung, Büro, Lagerung, Sport, Reithalle, Versammlungshalle) können durch Blitzeinschlag beträchtliche Personen- und Sachschäden drohen. Daher empfiehlt sich grundsätzlich ein entsprechender Blitzschutz für gefährdete Gebäude.
Einschlagswahrscheinlichkeit und Schadensrisiko
Bauwerke an exponierten Stellen (auf Hügelkuppen, einzeln freistehend) oder mit hoch aufragenden Gebäudeteilen tragen ein erhöhtes Einschlagsrisiko. Besonders hohe Schadensrisiken – unabhängig von der Wahrscheinlichkeit – drohen, wenn sich während eines Blitzeinschlages viele Personen in dem Gebäude aufhalten (zum Beispiel in Versammlungs-, Veranstaltungs- oder Vereinshallen) oder wenn explosive, brennbare, giftige oder radioaktive Stoffe darin gelagert werden. Der Gesetzgeber hat deshalb Blitzschutz bei vielen Gebäudetypen und Nutzungsarten zwingend vorgeschrieben. Dazu gehören etwa Regallager (je nach Lagergut), Gebäude mit einer Grundfläche von 1600 Quadratmetern oder Gebäude mit Biogasanlagen. Handelt es sich bei dem Gebäude um eine Versammlungsstätte, dann ist Blitzschutz nach Muster-Versammlungsstättenverordnung §14 (4) ebenfalls vorgeschrieben. Es kommt also stets auf den Einzelfall an, ob eine Pflicht zum Blitzschutz besteht oder nicht – doch auch unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung gibt es viele gute Gründe, die für eine Blitzschutzanlage sprechen. Nicht zuletzt schreiben auch Versicherungen häufig Blitzschutzeinrichtungen vor, wenn im Schadensfall Ersatz geleistet werden soll. Doch als oberster Maßstab für die Frage „Blitzschutz im Hallenbau oder nicht?“ gilt stets die Sorgfaltspflicht des Hallenbetreibers und der Schutz vor Schäden an Gesundheit, Leben oder Eigentum.
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