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Was passiert, wenn ich während des Baus von den genehmigten Plänen abweichen möchte?

Bei wesentlichen Änderungen ist eine Nachtragsgenehmigung erforderlich. Geringfügige Abweichungen können unter Umständen im Rahmen einer vereinfachten Änderungsanzeige genehmigt werden. Wichtig: Ändern Sie nichts ohne vorherige Absprache mit der Baubehörde.